Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein Auszug. Die vollständige, rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 12.01.2016 und unter den Bekanntmachungen auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Zuwendungszweck
Mit dem Wettbewerb „Light Cares“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, mit dem Einsatz photonischer Werkzeuge und Komponenten den Alltag von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen zu mehr Möglichkeiten und größerer Selbstständigkeit zu verhelfen. Unterstützt werden sollen dabei Open Innovation Ansätze, die das kreative Potenzial der Maker-Bewegung nutzen und Menschen mit Behinderung unmittelbar in den Prozess der Ideen- und Lösungsfindung einbinden.
Die Photonik ist aus mehreren Gründen hierfür das ideale Themengebiet: Einerseits sind mit dem technischen Fortschritt, der Digitalisierung und Miniaturisierung die Verfügbarkeit preiswerter Hightech-Photonik-Komponenten und damit ihr Potenzial für Alltagsanwendungen immens gestiegen. Andererseits sind moderne digitale photonische Fertigungsverfahren wie 3D-Druck und Lasercutting, die noch vor wenigen Jahren industriellen Nutzern vorbehalten waren, heute praktisch für Jedermann verfügbar.
Eine prominente Stellung bei der „Demokratisierung der Technik“ nimmt die sogenannte Maker-Bewegung ein. Maker realisieren mit den oben genannten Desktop Fabrication Tools komplexe Projekte und liefern dabei gleichzeitig technisch anspruchsvolle und innovative wie auch kreative und pragmatische Problemlösungen.
Das BMBF will mit dem Wettbewerb „Light Cares“ kooperative, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützen. Im Fokus stehen Ideen mit weitreichendem Potenzial, die mehr Teilhabe und Chancen ermöglichen und den Alltag von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessern. Bei den Projekten ist eine unmittelbare Kooperation zwischen Vertretern der Maker-Bewegung und Behinderten anzustreben.
Des Weiteren zielt der Wettbewerb darauf, den kreativen Ansätzen der Maker- und Open Innovation-Bewegungen auch den Weg zu den Unternehmen zu bereiten. Ausdrücklich erwünscht im Rahmen der Projekte sind daher der Austausch und die Vernetzung mit Unternehmen, ggf. auch direkte Kooperationen.
Die Fördermaßnahme soll die unmittelbare Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern an Forschungs- und Entwicklungsprojekten ermöglichen und so neue Innovationspfade erschließen. Angestrebt ist eine nachfolgende Ergebnisverwertung z. B. durch Start-ups aus der Maker-Bewegung oder durch Industriepartner.
Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderprogrammes „Photonik Forschung Deutschland“ und damit Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
Gegenstand der Förderung
Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen Kooperationsprojekte mit Partnern der Maker-Bewegung, die den Alltag von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessern können und mehr Teilhabe und Chancen ermöglichen.
Beispiele für Ansätze sind:
- Hilfsmittel, die mit photonischen Verfahren (z. B. 3D-Druck, Lasercutting) bevorzugt herzustellen sind
- Hilfsmittel, die auf photonischen Komponenten basieren
Im Mittelpunkt stehen individualisierbare bzw. im Sinne von Open Source frei verfügbare Lösungen. Angestrebt werden u. a. Kooperationskonzepte, die innovative Lösungen forciert generieren, wie z. B. Workshops und Hackathons.
Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Phasen:
- Planungsphase: Erarbeitung einer Projektskizze im Umfang von ca. zehn Seiten mit Darstellung von Projektziel und Lösungsweg
- Umsetzungsphase: Bis zu zehn Projekte zu den o. g. Zielen werden mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert (nur bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Ausgaben oder Kosten); diese werden nach Abschluss der Planungsphase auf Basis der eingereichten Unterlagen ausgewählt. Für die ausgewählten Projekte werden Plaketten und Urkunden übergeben.
Zuwendungsempfänger, Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereine. Die Einbindung industrieller Partner als assoziierte Mitwirkende bzw. als potenzielle Verwertungspartner ist ausdrücklich erwünscht. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ kann KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ein Bonus in Höhe von 10%-Punkten zusätzlich zur Förderquote gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.
Verfahren
Die Projektskizzen sind bei dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträger, der VDI Technologiezentrum GmbH, einzureichen. Die VDI Technologiezentrum GmbH ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge nutzen Sie bitte das Portal „easy-Online“ https://foerderportal.bund.de/easyonline
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal https://www.projekt-portal-vditz.de/ vorzulegen.
Die Vorlagefrist endet am 31.03.2016.
Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich in der Folgewoche nach der oben genannten Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Der Skizze ist ein Anschreiben zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben – insbesondere zur geplanten Ergebnisverwertung – bestätigen. Die Projektpartner müssen sich in einer grundsätzlichen Übereinkunft auf einen Projektkoordinator einigen. Dieser ist Ansprechpartner gegenüber dem Projektträger.
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (ohne Deckblatt und Tabellenanlagen, Schriftart Arial, Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5) ein.
Die Skizze muss alle notwendigen Informationen enthalten, die das BMBF benötigt, um zu prüfen, ob das Vorhaben förderwürdig ist und ob an seiner Durchführung ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Dazu muss die Skizze eine in sich geschlossene, nachvollziehbare Darstellung des konkreten Lösungswegs enthalten.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Partner positiv bewerteter Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Gliederung der einzureichenden Skizze! Diese Vorgaben finden Sie in dem vollständigen Bekanntmachungstext auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers.