Fördermaßnahme: Open Photonik - offene Innovationsprozesse in der Photonik, Laufzeit 01.03.2016 - 31.12.2020

Mit der Fördermaßnahme "Open Photonik" sollen neue Formen der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft mit Bürgern ermöglicht werden. Mögliche Zielrichtungen der Projekte sind dabei Open Innovation Ansätze mit der Absicht, die Nutzung photonischer Komponenten oder Systeme zu verbessern, Open Source Ansätze, die zu einer breiteren Nutzung dieser Komponenten oder Systeme führen und Ansätze, die eine stärkere direkte Bürgerbeteiligung an wissenschaftlichen Projekten ermöglichen.

Bekanntmachung

Open Photonik

Achtung: Die vollständige, rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie unter diesem Link auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Mit der Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, neue Formen der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft mit Bürgern zu ermöglichen und damit zusätzliche Innovationspfade und -potenziale im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" zu erschließen.

Es geht dabei um Open Innovation- und Open Source-Ansätze für neue Photonik-Komponenten und -Systeme sowie um offene Forschungsprojekte (Bürgerforschung/Citizen Science). Diese sollen dazu beitragen, Innovationsprozesse vielfältiger und offener zu machen und damit auch unerwartete Innovationen zu ermöglichen.

Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Zuwendungszweck

Langsam beginnt sich der Open Source Gedanke auch in anderen Feldern zu etablieren; so binden z. B. Unternehmen ihre Kunden in zunehmendem Umfang in den Innovationsprozess ein. Im Bereich der Steuerungs- und Gerätetechnik stellt derzeit Arduino eine besonders verbreitete Open Innovation-Plattform dar. Bei der Arduino-Plattform tragen zwei wesentliche Faktoren hierzu bei: der leichte Einstieg in eine einfache und frei erweiterbare Hardware und die einfache Programmierung über eine frei verfügbare Programmieroberfläche. Dieser Open Source Ansatz ermöglicht es auch Technik-Laien (u. a. Designern und Künstlern), schnell und erfolgreich neue Anwendungen zu realisieren.

Auch der sich abzeichnende Siegeszug des 3D-Drucks basiert nicht zuletzt auf Open Source Lösungen – eine in der Industrie seit mehr als einer Dekade vereinzelt genutzte und kostenintensive Basistechnologie wird aktuell durch preiswerte Do-It-Yourself (DIY) Lösungen für einen breiteren Anwenderkreis nutzbar. Dies wiederum beschleunigt den Innovationsprozess und führt in der Folge zu neuen Produkten. Solche Produkte – wie etwa neuartige, preisgünstige Messgeräte – können dann wiederum eine Basis für eine aktive Bürgerbeteiligung an wissenschaftlicher Forschung darstellen.

Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen des Programms "Photonik Forschung Deutschland" die vorliegende Förderinitiative erarbeitet. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung.

Gegenstand der Förderung, Voraussetzung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Förderungswürdig sind Vorhaben von Unternehmen und Instituten mit Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Photonik. Diese können als Einzelvorhaben oder als Verbundprojekte durchgeführt werden.

Mögliche Zielrichtungen sind dabei:

  • Open Innovation Ansätze, bei denen die Nutzung photonischer Komponenten oder Systeme z. B. durch geeignete offene Schnittstellen oder entsprechende Tool-Kits deutlich verbessert wird. Erwartet werden hier z. B. Ansätze, die eine Interaktion zwischen Industrie und Kreativwirtschaft fördern und insbesondere auch Innovationen Dritter (Inside-Out-Prozesse) ermöglichen.
  • Open Source Ansätze, die zu einer breiteren Nutzung photonischer Komponenten und Systeme führen (Open Hardware). Hierzu zählen Geräte oder Systeme, die nach lizenzkostenfreien bzw. frei verfügbaren Bauplänen hergestellt bzw. mit handelsüblichen Komponenten realisiert werden können und dabei eine Alternative zu heute verfügbaren kommerziellen Produkten darstellen können.
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unter Einsatz leicht zu beschaffender und preiswerter photonischer Komponenten und Systeme zu einer stärkeren Bürgerbeteiligung an wissenschaftlichen Projekten führen (Open Science). Hierzu zählen insbesondere photonische DIY-Messsysteme, die eigene wissenschaftliche Untersuchungen sowie die Einbindung in wissenschaftliche Projekte und z. B. Sensornetzwerke ermöglichen (Bürgerwissenschaft/Citizen Science).

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, sofern die Projektergebnisse in Form echter Open Source Hardware bzw. frei nutzbarer Schnittstellen offengelegt werden.

Antragsteller sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist (z. B. ob eine europäische Kooperation in Frage kommt).

Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110entnommen werden.

Zuwendungsbestimmungen

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.

Im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" kann KMUs ein Bonus in Höhe von 10 %-Punkten zusätzlich zur Förderquote gewährt werden. Bemessungsgrundlage hierfür ist die KMU-Definition der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre.

Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH Projektskizzen, vertreten durch den Projektkoordinator, vorzulegen. Die Projektskizze sollte einen Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten (einfacher Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe 11pt) aufweisen. Die Vorgaben für die Gliederung der Projektskizzen finden Sie in der BMBF-Bekanntmachung.

Die Vorlagefrist endet am 18. Mai 2015.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Lösungsbeitrag zu den Zielen der Bekanntmachung
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts

Eingereichte Projektvorschläge stehen zueinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Projekte ausgewählt.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Projektkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom BMBF beauftragten Projektträger:

VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Einreichungsfrist

14.05.2015 - 18.05.2015

Ansprechpersonen

Foto: Dr. Joachim Fröhlingsdorf
Dr. Joachim Fröhlingsdorf
Projektträgerschaft Quantensysteme
+49 211 6214-508