Im Rahmen von PIANO+ sollen anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche bi- oder multinationale Verbundprojekte gefördert werden. Die Bekanntmachung richtet sich an Teilnehmer aus Österreich, Deutschland, Israel, Polen und dem Vereinigten Königreich (beteiligte Länder).
Die länderübergreifenden Forschungsvorhaben sollen zur Entwicklung Optischer Technologien und Systeme für skalierbare, zukunftssichere und energieeffiziente Netzwerke bis in die Räumlichkeiten des Endkunden hinein angeregt und gefördert werden. PIANO+ ist eine Bekanntmachung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben gemäß dem ERA-NET Plus Programm der Europäischen Kommission (http://cordis.europa.eu/fp7/coordination/eranet_en.html).
Alle Projektvorschläge im Rahmen dieser gemeinsamen, internationalen Bekanntmachung müssen als Schwerpunkt die optische Telekommunikation zum Gegenstand haben. Die Technologieentwicklungen sollen sich auf Komponenten, Module, Sub-Systeme, Systeme und Netzwerkarchitekturen konzentrieren mit dem Ziel der Realisierung eines Zugangsnetzes der nächsten Generation mit Datenübertragungsraten von 1 Gbit/s und darüber hinaus. Die Lösungsansätze müssen energieeffizient, robust, zuverlässig, zukunftssicher und skalierbar sein, sowie eine symmetrische Datenübertragung erlauben. Konzepte, die mit einer signifikanten Reduktion der Investitions- und Betriebskosten des schnellen Breitbands einhergehen, werden bevorzugt berücksichtigt, um zu gewährleisten, dass künftige Zugangslösungen dem Endkunden keine höheren Kosten verursachen, als gegenwärtig die ADSL2+ Technologie.
Das PIANO+ Antrags- und Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe müssen die Teilnehmer eine dreiseitige Projektskizze einreichen, die eine Beschreibung des Konsortiums, eine Kurzdarstellung des technischen Arbeitsplans und einen Finanzierungsplan beinhaltet. In der zweiten Verfahrensstufe reichen alle Mitglieder eines FuE-Verbundes gemeinsam eine 30 bis 40-seitige ausführliche Vorhabensbeschreibung ein.
Die Projektvorschläge sollten einen oder mehrere der folgenden Punkte behandeln:
- Realisierung nahtloser Verbindung zwischen Zugangs-, Zubringer- und Weitverkehrsnetzen einschließlich Topologien zur Anbindung von Funk- und Radio-over-Fibre-Zugangsnetzen.
- Entwicklung von Technologien zur Implementierung einer robusten, zuverlässigen Ultrahochgeschwindigkeitsübertragung (einschließlich kohärente Technologien); dies umfasst transparente Netzwerke mit flexiblen Wellenlängenmanagement, multi-level-coding sowie Laser, Router, Switches, Multiplexer, Verstärker, Filter, Splitter etc. (Anmerkung für Deutschland: nur im Bereich von Zugangsnetzen förderfähig!)
- Kosteneffiziente, glasfaserbasierte Zugangs- und Heimnetzwerke für 1Gbit/s und darüber, einschließlich optischem/physikalischen Layer, Protokolle und Manage-menttools, um bei der Entwicklung neuer Hardware die Servicequalität (QoS) sicherzustellen.
- Komponententechnologien und Komponentendesigns für optische Zugangsnetze einschließlich thermischem Management, Polarisations- und Phasenkontrolle, Nutzung optischer Hybride und optischer Integration (z. B. InP - Indium Phosphide, Polymere, OPLL - Optical Phase Locked Loop, VHDWDM - Very High Density Wavelength Division Multiplexing, Niedrigenergiesubsysteme).
Teilnahmeberechtigt und zur unabhängigen internationalen Evaluierung in der zweiten Stufe zugelassen sind ausschließlich Förderanträge, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die im Rahmen des transnationalen Auswahlverfahren einzureichenden Dokumente (Pre-Proposal Form, Full Proposal Form) sind in englischer Sprache zu verfassen. Diese müssen vollständig in allen Teilen jeweils vor Ablauf der genannten Fristen eingereicht werden.
- Der förmliche Antrag auf BMBF-Förderung muss auf Deutsch verfasst sein. Dieser ist nur nach Aufforderung durch den vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen. Englische Dokumente können Bestandteil oder Anlage des Antrags sein.
- Mindestens zwei unabhängige Partner/Organisationen (diese müssen eigenständige juristische Personen sein) aus mindestens zwei der beteiligten Länder (Österreich, Deutschland, Israel, Polen und das Vereinigte Königreich) müssen in das Vorhaben eingebunden sein.
- Es dürfen nicht mehr als 75 % der Gesamtaufwendungen im Vorhaben auf eine Organisation oder insgesamt auf die Organisationen eines der beteiligten Länder entfallen.
- Die Projektdauer soll zwischen 24 und 36 Monaten betragen.
- Die vorgeschlagenen Forschungsarbeiten müssen vollständig den in Abschnitt 3 definierten technischen Spezifikationen und Zielsetzungen zugeordnet werden können.
- Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in den beteiligten Ländern verwertet werden.
- Zusätzlich müssen durch die einzelnen Konsortialpartner die jeweils geltenden nationalen Teilnahmebedingungen erfüllt werden.
Weitere Informationen
Die spezifischen Teilnahmebedingungen der anderen beteiligten Länder und Elektronische Formulare können unter www.pianoplus.eu aus dem Internet abgerufen werden.
Fristen und Termine
- Veröffentlichung der transnationalen PIANO+ Bekanntmachung: 15. März 2010
- Ausschlussfrist für Projektskizzen (1. Stufe) : 29. April 2010 (17:00 CET)
- Rückmeldung an die Einreicher: 20. Mai 2010
- Ausschlussfrist für ausführliche Vorhabensbeschreibungen (2. Stufe): 16. Juni 2010 (17.00 CET)
- Entscheidung und Rückmeldung an die Antragsteller: Ende 2010
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger für Optische Technologien beauftragt.
Projektträger
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Die vollständige, rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie auf der Internetseite des BMBF