Förderziel und Zuwendungszweck
Die ersten Schritte von bahnbrechenden technologischen Innovationen finden gerade im High-Tech-Bereich häufig in Hochschulen und Forschungseinrichtungen statt. Beispiele sind der Hochleistungs-Diodenlaser, die ultrahochauflösende Mikroskopie oder die aktuelle Festplattentechnologie. Insbesondere sehr neuartige technologische Ansätze werden von etablierten Unternehmen, u. a. wegen fehlender Passfähigkeit zu bestehenden Geschäftsstrukturen und stärkerer Risikoaversion, tendenziell nicht in eine Anwendung und letztlich ein Geschäftsmodell überführt. Hier kommt Neugründungen aus dem akademischen Umfeld eine besondere Bedeutung zu: Sie können das Innovationspotenzial der deutschen Forschungslandschaft ausschöpfen und nutzen dazu neuste Ansätze.
Gerade in wissenschaftlichen Disziplinen mit starkem Grundlagencharakter wie den Quantentechnologien und verschiedenen Bereichen der Photonik ist für den entscheidenden ersten Schritt zur Anwendung oft die enge Zusammenarbeit eines Start-ups mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung erforderlich. Hochschulen und Forschungseinrichtungen verfügen in aller Regel über die personellen und anlagentechnischen Kapazitäten, um die wissenschaftlichen Grundlagen einer neuen Technologie zu schaffen. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine spätere Produktentwicklung.
Technologie-Start-ups wollen Forschungsergebnisse in die Entwicklung von Produkten umsetzen und diese am Markt positionieren. Sie haben einen anwendungs- und marktorientierten Forschungsfokus. Diese beiden Kompetenzen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen einerseits und Start-ups andererseits ergänzen sich in idealer Weise.
Aus diesen Gründen fördert das BMBF im Rahmen der Programme „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ und „Photonik Forschung Deutschland“ vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Startups in Einzelvorhaben oder in Verbundprojekten mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Dies findet im Hauptmodul der Fördermaßnahme statt mit dem Ziel, innovative Ideen in Richtung einer Anwendung zu überführen. Für die Teilnahme am Hauptmodul muss ein technologischer Proof-of-Principle erbracht sein. Dieser kann optional im vorausgehenden Pilotmodul erfolgen. Komplementär zu der technologischen Grundlage, die vor der Gründung im Pilotmodul erforscht und entwickelt wird, kann ein tragfähiger Geschäftsplan des Start-ups beispielsweise mit Hilfe der EXISTFörderung erarbeitet werden.