Bitte beachten Sie: dies ist nur ein Auszug. Die rechtlich geltende, komplette Bekanntmachung finden Sie im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 05.06.2015 oder auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit der Fördermaßnahme vorwettbewerbliche Verbundprojekte auf dem Gebiet der Optik und Photonik unterstützen, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen beispielsweise in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Medizintechnik, Fahrzeugbau und Entertainment führen und perspektivisch ein großes Marktpotenzial haben.
Ziel der vorliegenden Bekanntmachung ist, die Untersuchung neuer Entdeckungen und Entwicklungen der Photonik speziell im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit für künftige Produkte zu fördern. Es sollen also die Verfahren zu einer wirtschaftlichen technischen Umsetzung eines neuartigen Effekts oder Wirkprinzips im Mittelpunkt der FuE - Arbeiten stehen.
Kennzeichen der Projekte sind ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Für eine Lösung sind in der Regel inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erforderlich. Die Verbundstruktur soll insbesondere die notwendige Zusammenarbeit zwischen Technologieentwicklern und Anwendern widerspiegeln.
Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ und damit Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum. Der Verwertung der Projektergebnisse kommt daher besondere Bedeutung zu.
Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Weitere Informationen finden sich unter& http://www.high-tech-gruenderfonds.de.
Gegenstand der Förderung
Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen neue optische Effekte, Wirkprinzipien und Bauelemente, für die konkrete, technische Anwendungsmöglichkeiten mit großem Marktpotenzial erkennbar sind. Die FuE-Arbeiten der Vorhaben sollen darauf abzielen, verfahrenstechnische Hemmnisse zu beseitigen und sowohl die entsprechende optische Vorrichtung, als auch die Verfahren zu deren Herstellung zu demonstrieren.
Beispielhafte Forschungsthemen können sein:
- Funktionale Subwellenlängenstrukturen, auch schaltbar oder unter Einbeziehung von elektrooptischen, beispielsweise plasmonischen Effekten
- Effiziente Verfahren zur Herstellung von optisch wirksamen Nanostrukturen, auch unter Einbeziehung neuer, die Funktionalität erhöhender Materialsysteme
- Neue Prinzipien der optischen Abbildung, besonders Kombinationen aus diffraktiven und refraktiven Elementen oder Mikro-Arrays; auch flüssige oder elastische Linsen
- Neue Konzepte für effiziente optoelektronische Elemente, beispielsweise extrem breitbandig abstimmbare Lichtquellen, neue Prinzipien zur direkten Modulation von Lasern, siliziumintegrierbare Lichtquellen, phasensensitive Sensorarrays
- Kohärente Überlagerung von Lasern nach dem Phased-Array-Prinzip, speziell auch zur Steuerung der Intensitätsverteilung und Abstrahlrichtung
- Neue Materialien und Materialsysteme für die Lichterzeugung, Lichtführung und -verstärkung, beispielsweise für den Betrieb innerhalb besonders weiter Parameterbereiche
- Systeme für die dynamische Holographie, dynamische Lichtfeldgeneratoren, Phasenmodulator-Arrays
- Grundlegend neue messtechnische Funktionsprinzipien, beispielsweise solche mit vereinfachter Integrierbarkeit in hochautomatisierte Fertigungsprozesse; auch Verfahren zur quantitativen Lichtfeldanalyse bzw. phasensensitiven Messung
- Neue, ultraschnelle Messverfahren zur Erfassung und Auswertung optischer Subwellenlängenstrukturen
- Neue optische Verfahren für die Biotechnologie und die synthetische Biologie, wie beispielsweise Optogenetik oder optisches Bioprinting
Diese Aufzählung ist nicht vollständig und nur beispielhaft zu verstehen.
Charakteristisch für alle Vorhaben soll jedoch sein, dass es sich um neue, bisher nicht oder nur ansatzweise praktisch genutzte Funktionsprinzipien handelt und ein Schwerpunkt der Arbeiten auf Fragen der Umsetzung für künftige, marktfähige Produkte liegt. Die Funktionsfähigkeit praktikabler Konzepte ist durch Demonstratoren nachzuweisen.
Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen
Die FuE-Verbundprojekte sollen alle Partner einbeziehen, die für eine Verwertung der Projektergebnisse erforderlich sind. Insbesondere ist die Beteiligung eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft erforderlich, das für die Umsetzung der Ergebnisse in ein marktfähiges Produkt nach Projektende verantwortlich zeichnet. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (die einen Sitz in Deutschland haben) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und führt bei der Projektbegutachtung zur Aufwertung.
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner zur Lösung gemeinsamer FuE-Aufgaben (Verbundprojekte). Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt. Die Vorhaben sollten entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Die KMU-Definition der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 lässt differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren KMU-Förderquote führen kann. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % gefördert werden können; zuzüglich gegebenenfalls anwendbarer Projektpauschale.
Verfahren
In der ersten Verfahrensstufe sind dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Projektskizzenportal im Internet vorzulegen.
Link zur Online-Skizzeneinreichung
Die Vorlagefrist endet am 11. September 2015
Die Vorhabenbeschreibung sollte maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich in der Folgewoche nach der oben genannten Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Projektskizzen sind nach der Vorlage mit folgender Gliederung zu verfassen:
1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
2. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten zur Fragestellung des Vorhabens, Patentlage mit Bewertung im Hinblick auf die Verwertung der Ergebnisse
3. Anwendungsrelevanz und Marktpotenzial
4. Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen (Kerngeschäft, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz), konkrete Darlegung des Marktzugangs und der Marktperspektiven mit Zeithorizont, Darstellung der Kompetenzen der Projektpartner
5. Verbundstruktur und Arbeitsplan mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner, Definition von Meilensteinen mit messbaren bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition von Übergabepunkten
6. Finanzierungsplan
7. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit), Vermarktungsstrategie, Aussagen zur standortbezogenen Verwertung
8. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bezug zur Förderbekanntmachung,
- Innovationshöhe und Qualität des wissenschaftlich-technischen Konzepts
- Technische und wirtschaftliche Bedeutung, Hebelwirkung bzw. Schlüsselcharakter der Innovation
- Beherrschbarkeit der Technologie und der zur Umsetzung erforderlichen Verfahren
- Qualität des Projektkonsortiums, Einbeziehung der für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Partner, Beteiligung von Unternehmen
- Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts, Marktpotenzial
- Einbeziehung von KMU
Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-online“ dringend empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Die Projektskizzen sind neben der elektronischen Form auch schriftlich bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen:
VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Das VDI Technologiezentrum ist Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung (vor der Einreichung der Projektskizzen) mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.